1.
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Einleitung
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Unsere nachfolgenden “Allgemeinen
Geschäftsbedingungen” sollen klare Verhältnisse
zwischen Ihnen als “ Besteller “ und uns als “
Lieferer “ herstellen.
Mit der Auftragserteilung, bzw. mit der Akzeptanz der
Auftragsbestätigung, erklären Sie sich als Besteller mit den
nachstehenden Bedingungen einverstanden. Abweichende Regelungen werden
vom Lieferer nicht anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind als
Ausnahme nur gültig, soweit diese schriftlich vom Lieferer
bestätigt werden.
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2.
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Angebot
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Unsere Angebote gelten nur
gegenüber Gewerbetreibenden und Lieferungen erfolgen
ausschließlich an Gewerbebetriebe. Die zu dem Angebot
gehörigen Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß-Angaben sind
annähernd maßgebend. Der Lieferer behält sich bei
Angeboten, Zeichnungen und Lieferungen, mit sämtlichen Unterlagen,
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Technische Änderungen bleiben
vorbehalten.
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3.
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Umfang der Lieferung
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Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Sie wird
verbindlich, wenn der Besteller nicht sofort - spätestens bis 5
Tage nach dem Zugang der Auftragsbestätigung - Einspruch erhebt.
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4.
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Preis
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4.
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1
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Die Preise verstehen sich inkl. Verladung im Werk,
ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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4.
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2
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Eventuell erforderliche Verpackung wird vom Lieferer in
Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Verpackung nach der Nutzung
ist ausgeschlossen.
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5.
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Zahlung
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5.
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1
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Die Zahlung ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, ohne jeden Abzug, auf eines der Konten des Lieferers zu leisten.
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5.
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2
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Bei Rechnungsbeträgen ab EUR 10.000,-- sind die Zahlungen wie folgt netto zu leisten:
1/3 Anzahlung bei Bestellung bzw. Eingang der Anzahlungsrechnung,
2/3 Restbetrag sofort nach Auslieferung der Ware,
spätestens nach 5 Tagen.
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6.
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Lieferzeit
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6.
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1
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Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit der
Absendung der Auftragsbestätigung. Soweit eine Anzahlung notwendig
ist, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Tag des
Zahlungseinganges.
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6.
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2
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.
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6.
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3
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Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik
und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers
liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern
eintreten.
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6.
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4
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Aus Lieferverzögerungsgründen kann kein Schadenersatz noch sonstiger Anspruch erhoben werden.
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6.
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5
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Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verschoben,
und sind in diesem Zeitpunkt alle Zahlungsverpflichtungen des
Bestellers erfüllt, so kann die Lieferung bis zu 4 Wochen
beim Lieferer kostenfrei - aber auf Risiko des Bestellers - gelagert
bleiben.
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