9.
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5
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Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des
Versandes.
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9.
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6
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Soweit der Besteller leicht in der Lage ist - ggf. auch durch entsprechende Anweisungen des Lieferers - einen Teilaustausch oder eine geringfügige Reparatur selbst durchzuführen, ist er aus Kostenminderungsgründen
zur Durchführung verpflichtet.
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9.
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7
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Im übrigen trägt der Lieferer auch die Kosten der Gestellung von Monteuren, soweit dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann.
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9.
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8
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Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäss, oder ohne vorherige Genehmigung des Lieferers, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Lieferantenhaftung für etwa daraus
entstandene Folgen aufgehoben.
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9.
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9
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Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
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10.
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Erfüllung und Gerichtstand
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10.
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1
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Der Erfüllungsort ist:
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-für die Lieferung des Lieferers das Werk Ratingen
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-für die Zahlung des Bestellers der Ort Ratingen.
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10.
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2
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Bei allen sich aus dem Vertragsverhältniss ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Ratinger Sitzort des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz
des Bestellers zu klagen.
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11.
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Sonstige Bestimmungen
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Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so sind an deren Stelle solche Regelungen zu setzen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommen.
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